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   VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12   

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VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12 (https://dejure.org/2012,28716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 (https://dejure.org/2012,28716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 4 S 82/12 (https://dejure.org/2012,28716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch - Öffentlicher Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AE 2012, 142
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassender Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 25 und 38) entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (so auch z.B.: BAG, Urteil vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - juris Rn. 25).

    Mitursächlichkeit reicht aus (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321 f. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 31).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3322 und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn 48).

    Als derartige Vermutungstatsachen kommen alle Pflichtverletzungen in Betracht, die der Arbeitgeber begeht, indem er Vorschriften nicht befolgt, die zur Förderung der Chancen der schwerbehinderten Menschen geschaffen wurden (BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, NJW 2011, 550, m.w.N.).

    Ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht ist, wie dargelegt, nicht erforderlich (vgl. auch BAG, Urteil vom 17.08.2010, a.a.O.).

    Innerhalb des danach geltenden Rahmens von drei Bruttomonatsgehältern richtet sich die Festsetzung der angemessenen Entschädigung nach den Umständen des Einzelfalls, wobei etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, die Folgen für den Kläger hinsichtlich seines Persönlichkeitsrechts, der Grad der Verantwortlichkeit der Beklagten, der Anlass und Beweggrund ihres Handeln sowie der Sanktionszweck und die damit verbundene abschreckende Wirkung zu berücksichtigen sind (vgl. dazu BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, NJW 2011, 550).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Zugleich bestimmt der öffentliche Arbeitgeber mit dem Anforderungsprofil den Umfang seiner der eigentlichen Auswahlentscheidung vorgelagerten verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 Satz 2 und 3 SGB IX. Denn schwerbehinderte Menschen und die ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, nicht erfüllen, müssen nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden (so auch: BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - NJW 2009, 3319 ).

    Mitursächlichkeit reicht aus (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321 f. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 31).

    Andernfalls würde der durch besondere verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu gewährende Schutz vor einer Benachteiligung weitgehend leerlaufen (BAG, Urteil vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3321; zum alten Recht im Ergebnis offen gelassen Beschluss vom 22. Februar 2008 - BVerwG 5 B 209.07 - Buchholz 436.61 § 81 SGB IX Nr. 1).

    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. S. 3322 und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn. 45).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (BAG, Urteile vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 17. August 2010 a.a.O. Rn 48).

    Für diesen verfahrensrechtlichen Anspruch gelten deshalb andere Kriterien als für die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 -, NJW 2009, 3319).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Seiner Aufgabe als Grundlage der leistungsbezogenen Auswahl entsprechend muss das Anforderungsprofil zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt werden (BAG, Urteil vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 ).

    Der Kläger ist jedoch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und die Beklagte hat entgegen § 82 Satz 1 SGB IX die zu besetzende Stelle nicht der Bundesagentur für Arbeit angezeigt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Zu diesen und weiteren Voraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.03.2011 (- 5 C 16.10 - , BVerwGE 139, 135; vgl. auch Urteil vom 15.12.2011 - 2 A 13.10 -, Juris) mit Blick auf die dortige Klägerin ausgeführt:.

    Zu diesen Voraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.03.2011 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Es ist für den öffentlichen Arbeitgeber während des Auswahlverfahrens verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 a.a.O).

  • VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10

    Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 - 3 K 1688/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 - 3 K 1688/10 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Das gilt grundsätzlich auch für Aufgabengebiete, in denen der Bewerber noch keine Erfahrung gesammelt hat (BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 791/07 -, BAGE 127, 367).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Die Regelungen zur Unterrichtung in § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX beziehen sich - was sowohl aus ihrem Wortlaut als auch aus dem Sinn und Zweck der Regelung folgt - nur auf den Tatbestand des § 81 Abs. 1 Satz 7 SGB IX und betreffen damit nur Fälle, in denen der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt und die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 SGB IX genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 -, BAGE 113, 361).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12
    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (vgl. BTDrucks 16/1780 S. 47 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

    Um eine optimale Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu gewährleisten, hat der Dienstherr das Anforderungsprofil seiner leistungsbezogenen Auswahlentscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32, und Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, Juris Rn. 55; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 36).

    Dem Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind auch die durch das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG geschützten Personengruppen unterworfen (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, Juris Rn. 20; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 35).

  • VG Sigmaringen, 10.02.2023 - 7 K 4878/20

    Bewerberverfahrensanspruch; Öffentlicher Dienstherr; Schwerbehinderung;

    Eine gesetzliche positive Maßnahme i. S. v. § 5 AGG ist angesichts ihres drittschützenden Charakters nicht neutral, so dass die in den Schutzbereich der betreffenden Vorschrift fallenden Personen im Falle ihres Unterlassens unmittelbar benachteiligt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 - juris Rn 32; VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2019 - 5 K 884/15 - BeckRS 2019, 42229 Rn. 19).
  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.2484

    Nichteinladung zu Bewerbungsgespräch, Bewerber mit Schwerbehinderung,

    § 22 AGG greift insoweit nicht ein (vgl. BTDrs 16/1780 S. 47; zu alledem BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135, juris Rn. 17; vgl. auch VGH BW, U.v. 6.2.2012 - 4 S 82/12 - AE 2012, 142, juris Rn. 32).

    Denn schwerbehinderte Menschen und die ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, nicht erfüllen, müssen nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden (vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135, juris Rn. 22 ff.; so auch: BAG, U.v. 21.7.2009 - 9 AZR 431/08 - NJW 2009, 3319, juris Rn. 22 ff.; VGH BW, U.v. 7.2.2012 - 4 S 82/12 - AE 2012, 142, juris Rn. 37, 40).

    Da der Kläger dieses unabdingbare Kriterium, wie aus seiner Bewerbung zweifelsfrei erkennbar war, nicht erfüllt, war er als schwerbehinderter Bewerber offensichtlich ungeeignet im Sinne des § 165 Satz 4 SGB IX und damit nicht zwingend zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135, juris Rn. 20-24; NdsLAG, U.v. 3.4.2014 - 5 Sa 1272/13 - juris Rn. 37; VGH BW, U.v. 7.2.2012 - 4 S 82/12 - AE 2012, 142, juris Rn. 35 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2022 - 4 S 713/22

    Konkurrentenstreit; W-3 Professur; Auswahl eines muttersprachlichen

    Um eine optimale Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu gewährleisten, hat der Dienstherr das Anforderungsprofil seiner leistungsbezogenen Auswahlentscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32, und Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, Juris Rn. 55; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 36).
  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

    Insbesondere kann dahinstehen, ob hier ein Vorverfahren gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG i.V.m. §§ 68 ff. VwGO durchzuführen gewesen wäre (für AGG-Klagen nach erfolglosen Bewerbungen verneinend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, juris; Urteil vom 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, juris), da die Klage auch bei unterstellter Anwendbarkeit der genannten Vorschriften als Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zulässig wäre.
  • VG Berlin, 30.06.2020 - 26 K 44.19
    Eine Nichteinladung trotz Vorliegens der vorstehenden Voraussetzungen stellt ein Indiz für eine Benachteiligung gem. § 22 AGG dar, welches zu einer Umkehr der Beweislast führt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 7. Februar 2012 - 4 S 82/12 - juris Rn. 42).

    Aufgrund der Orientierung an den Testergebnissen mit definierten Schellen, ab denen von einer Erfüllung der Anforderungen ausgegangen wird, handelt es sich bei dem der Ausschreibung zugrunde gelegten Eignungskriterium der "überdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit" auch um ein objektiv überprüfbares Kriterium, welches - nach Durchführung des Eignungstests - ohne Wertungsspielräume als tatsächlich gegeben eindeutig und unschwer festzustellen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 7. Februar 2012, a.a.O., Rn. 40).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 5 K 1177/14

    Entschädigungsanspruch nach dem AGG; Ablehnung einer Teilzahlung; Teilerfüllung

    Die Beklagte (deren Argumentation insoweit in einem gewissen Widerspruch mit dem Verhalten ihrer Haftpflichtversicherung steht) übersieht, dass für die Beurteilung der Eignung des Klägers für die ausgeschriebene Stelle im Sinn von § 82 Satz 3 SGB IX allein der Inhalt der Ausschreibung maßgeblich ist, deren Anforderungen der Kläger erfüllt, dass schon die Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch für einen Schwerbehinderten eine Benachteiligung ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.2012 - 4 S 82/12 - juris, Rdnr. 27) und dass der Gesetzgeber diesem einen Entschädigungsanspruch auch deshalb eingeräumt hat, damit auf diese Weise, gleichsam im Wege einer Sanktion, erreicht wird, dass die dem Schutz und der Förderung von Schwerbehinderten dienenden Vorschriften allgemein (und ohne Abwägung der Anstellungskörperschaften im Einzelnen) eingehalten werden.
  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

    Da der Kläger auch weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung begehrt noch gegen eine solche vorgeht, bedarf es auch keines Vorverfahrens nach § 54 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.2012 - 4 S 82/12 - AE 2012, 142).
  • VG Schleswig, 15.12.2016 - 12 A 331/15

    Schadensersatz nach dem Gleichberechtigungsrecht; Fehlen der oberen beiden

    Da der Kläger auch weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung begehrt noch gegen eine solche vorgeht, bedarf es auch keines Vorverfahrens nach § 126 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 07.02.2012 - 4 S 82/12 - juris).
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